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20. September 2004

Hartz-Gesetze sind grundgesetzwidrig

von Arslan Yilmaz

Die seit Wochen andauernden Proteste gegen die Hartz-Gesetze haben mittlerweile eine Teilnehmerzahl von über 100.000 Menschen pro Woche erreicht.

Die Bundesregierung reagiert auf diese Proteste seit Wochen mit Ignoranz und Arroganz. Die deutsche Herrschaftspresse versucht allwöchentlich die Demonstrationen als Auslaufmodell zu bagatellisieren und die Teilnehmerzahlen herunterspielen. Die Medien haben sich damit zum Handlanger der Bundesregierung gemacht. Ziel ist es, die Menschen abschrecken, sich an den Demonstrationen zu beteiligen. Auch die Gewerkschaften weigern sich - unter dem starken Einfluss der SPD - bisher standhaft zu Protesten aufzurufen.

In Anbetracht dieser Abschottungspolitik, die die Demonstrierenden in eine Außenseiterrolle drängt, braucht der Protest einen langen Atem.

Es gibt jedoch bereits in anderen Bereichen kleine Erfolge zu verzeichnen. So wird vermutlich, die für 1.1.2005 geplante Zusatzversicherung für zahnärztliche Behandlungen nicht umgesetzt werden, auch über die Abschaffung der Praxisgebühr wird bereits nachgedacht und die Einführung der Bürgerversicherung ist bis nach den nächsten Wahlen verschoben.

Auch haben sich mittlerweile namhafte Persönlichkeiten, so u. a. Prof. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, in die Hartz-Diskussion eingemischt. In einem Gutachten hat er ausführlich dargelegt, dass die Hartz-Gesetze gegen das Grundgesetz verstoßen (z.B. gegen die Vertragsfreiheit und das Verbot der Zwangsarbeit).

Seit Juli werden von der Bundesagentur für Arbeit die 16-seitigen Formulare für den Antrag auf Arbeitslosengeld II verschickt.

Diese Formulare sind in vielen Punkten aus datenschutzrechtlicher Sicht fragwürdig und der Änderungsbedarf ist noch nicht abgeschlossen.

Deshalb wird empfohlen, die Antragsformulare nicht voreilig auszufüllen und abzugeben, da es im Oktober auf jeden Fall noch Änderungen in datenschutzrechtlich relevanten Punkten geben wird. So wird z.B. zurzeit noch diskutiert, ob zum Nachweis des Einkommens eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers notwendig ist oder ob dieser Nachweis auch durch Vorlage von Gehaltsbescheinigung oder Kontoauszug erbracht werden kann.
Außerdem werden die Anträge aller Voraussicht nach dahingehend geändert, dass nur Namen, Einkommen und Vermögen von Personen, die zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören (Antragsteller/in + Partner/in + minderjährige Kinder) eingetragen werden müssen.

Deshalb empfiehlt es sich, den Antrag solange zurückzuhalten, bis alle missverständlichen Punkte geklärt sind.
Der von der Bundesagentur für Arbeit genannte späteste Abgabetermin ist der 3.1.2005. Falls der Antrag bis zu diesem Termin abgegeben wird, entstehen dem Antragsteller keine finanziellen Einbußen.

Auch wenn Sie den Antrag noch nicht abgeben wollen, müssen Sie Termine bei der Arbeits-Agentur jedoch wahrnehmen. Lassen Sie sich aber nicht unter Druck setzen.
Falls Sie mit dem Ausfüllen der Formulare nicht klar kommen, wenden Sie sich auf jeden Fall an eine unabhängige Beratungsstelle (Gewerkschaften, Erwerbsloseninitiativen u. ä.).

Auch wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und geben Ihnen Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge. Sie können uns telefonisch, per Fax oder E-Mail erreichen oder donnerstags zwischen 17.00 und 19.00 im Linkstreff vorbeikommen.

Außerdem:

immer wieder montags... Demonstration, 18 Uhr, Rotes Rathaus


ViSdP.:
Arslan Yilmaz | c/o LinksTreff | Prinz-Eugen-Str. 11 | 13347 Berlin
Tel. 465 07 109 | Fax: 465 07 129 |  arslan.yilmaz@freenet.de |
Internet:  www.linkstreff.de
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