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20. Oktober 2004

MigrantInnen ab 1. Januar 2005 doppelt bestraft

von Arslan Yilmaz

Am 1. Januar 2005 treten die Hartz-Gesetze in Kraft, die die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vorsehen. Diese Gesetze degradieren die Arbeitslosen zu Außenseitern unserer Gesellschaft und sollen als Druckmittel gegen die abhängig Beschäftigten dienen.

Nach 12 Monaten Arbeitslosengeld erhält jeder Arbeitslose - unabhängig von seinem früheren Einkommen - nur noch 345 Euro pro Monat im Westen und 331 Euro im Osten, hinzu kommt in den ersten beiden Jahren ein Zuschlag von maximal 160 bzw. 80 Euro pro Monat. Kinder bis zum 14. Lebensjahr erhalten 207 Euro (im Westen), 199 Euro im Osten, ab dem 15. Lebensjahr 276 Euro im Westen (bzw. 265 Euro im Osten). Außerdem werden die Kosten für Miete und Heizung vollständig übernommen. Zusätzlich gibt es zahlreiche Auflagen: So wird Vermögen, das 200 Euro pro Lebensjahr übersteigt, angerechnet und muss erst einmal aufgebraucht werden, bevor jemand in den Genuss der Leistungen kommt, Kindern gesteht man ein Vermögen von 4100 Euro zu. Bezahlt wird nur für angemessenen Wohnraum, d.h. teuere oder zu große Wohnungen müssen unter Umständen aufgegeben werden.

Nach Berechnungen des DGB werden von den ehemaligen 2 Mio. Arbeitslosenhilfeempfängern nach den neuen Regelungen 565.000 ab 2005 überhaupt keine Leistungen mehr erhalten, ca. 1 Mio. wird schlechter gestellt sein als vorher.

Gleichzeitig findet ab 1. Januar das neue Zuwanderungsgesetz Anwendung, das eigentlich "Zuwanderungsabwehrgesetz" heißen müsste. Zuwanderung nach Deutschland wird künftig nur noch zweckgebunden (d.h. arbeitsbedingt, zum Studium oder als Asylsuchender) möglich sein, der Familiennachzug wird auf Kinder bis zum 16. Lebensjahr beschränkt.

Während für arbeitslose MigrantInnen mit verfestigtem Aufenthaltsstatus die selben Rechte wie für deutsche Arbeitslose gelten, ist die Zukunft der MigrantInnen mit befristetem Aufenthaltsstatus unsicher. Bisher ist noch nicht geklärt, ob das Arbeitslosengeld II ausländerrechtlich der Sozialhilfe gleichgestellt werden wird und der Bezug dieser Leistung ein Ausweisungsgrund sein kann. Deshalb ist allen MigranntInnen mit nicht verfestigtem Aufenthaltsstatus dringend zu empfehlen, entweder - falls sie die Voraussetzungen erfüllen - einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu beantragen oder sich auf Arbeitssuche zu begeben.

Ausgeschlossen vom Arbeitslosengeld II sind -außer der erwähnten MigrantInnen mit befristeten Aufenthaltsstatus - , AsylbewerberInnnen, Bürgerkriegsflüchtlinge und Geduldete. Während Sie früher nach entsprechender Arbeitstätigkeit Arbeitslosenhilfe beziehen konnten, erhalten sie künftig nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 225 Euro pro Monat (also 35% unter der heutigen Sozialhilfe), wobei dieser Betrag auch in Form von Sachleistungen ausgegeben werden kann. Dies führt zu einer weiteren Diskriminierung und Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppe.

Bereits jetzt dürfen MigrantInnen nur Arbeit annehmen, wenn sich keine deutschen Bewerber oder EU-Ausländer finden. Werden diese meist ungeliebten Jobs nun wegen der verschärften Zumutbarkeitsregelungen von deutschen ALG II-Empfängern übernommen, verlieren die MigrantInnen auch noch diese wenigen Verdienstmöglichkeiten.

Zusätzlich besteht ab 1.1.05 die Pflicht, sogenannte Integrationskurse (Kurse in deutscher Sprache, Geschichte und Kultur). Werden die Kurse nicht regelmäßig besucht oder nicht erfolgreich abgeschlossen, ist die Verlängerung des Aufenthaltes in Frage gestellt.

Wegen der ungeklärten Rechtslage empfehlen allen, die die Voraussetzungen erfüllen, noch dieses Jahr eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Gewerkschaften, Beratungsstellen oder an den Linkstreff in Wedding, jeweils donnerstags 16-19 h (Anschrift s.u.).

Die Proteste gegen Hartz IV gehen weiter und nur Widerstand kann Änderungen bewirken. Deshalb rufen wir alle - Deutsche, Nichtdeutsche, Arbeitslose, Arbeitende, Rentner - auf, sich zu beteiligen, denn der soziale Kahlschlag betrifft uns alle.

 

Demonstrationsbeginn:
Immer wieder montags .... 18.00 Uhr, vor dem Roten Rathaus


ViSdP.:
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Tel. 465 07 109 | Fax: 465 07 129 |  arslan.yilmaz@freenet.de |
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