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17. November 2004
Die diesjährigen Weihnachtsgeschenke für MigrantInnen: Zuwanderungsgesetz und Hartz-Gesetze
von Arslan Yilmaz |
Auch dieses Jahr wird die Bundesregierung zur Jahreswende den hier lebenden Nichtdeutschen eine Bescherung der
besonderen Art bereiten. Pünktlich zum 1. Januar 2005 treten das neue Zuwanderungsgesetz und Hartz IV in Kraft.
Beide Gesetze bringen für MigrantInnen zahlreiche Einschnitte und Belastungen mit sich.
Mit dem Zuwanderungsgesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland ihre restriktive und halbherzige Migrantenpolitik,
die 1973 mit dem Zuzugstopp eingeleitet wurde, fort. Hatte so mancher auf ein modernes, fortschrittliches
Zuwanderungsgesetz gehofft, das den Belangen der seit Jahren hier lebenden Menschen Rechnung trägt, ist er jetzt ein
weiteres Mal enttäuscht worden.
Das Zuwanderungsgesetz orientiert sich an wirtschaftlichen Interessen und lässt die menschlichen Bedürfnisse außer
acht. MigrantInnen werden noch immer nur als Arbeitskräfte gesehen, die - wenn sie für den Arbeitsmarkt nicht mehr
brauchbar sind -, nach Möglichkeit wieder gehen sollen. Dass diese Menschen den größten Teil ihres Lebens hier in
Deutschland verbracht und ihre Gesundheit für den Aufschwung der deutschen Wirtschaft geopfert haben, interessiert
nicht.
Das "Zauberwort" des neuen Zuwanderungsgesetzes heißt Integration. Damit ist jedoch nicht das Verschmelzen
unterschiedlicher Kulturen und Wertvorstellungen und gegenseitiges Voneinanderlernen gemeint, sondern der Zwang
zum Spracherwerb. In sogenannten "Integrationskursen" sollen Nichtdeutsche mit begrenzten Aufenthaltsstatus in
deutscher Sprache, Rechtsordnung, Kultur und Geschichte unterrichtet werden (Beteiligung an den Kosten mit 1 Euro
pro Stunde). Kommt jemand dieser Pflicht nicht nach, drohen Sanktionen, z.B. Kürzung der Sozialleistungen um 10%.
Auch für Selbständige bringt das neue Gesetz Einschränkungen mit sich. Die selbständige Tätigkeit muss von
wirtschaftlichem Interesse und die Umsetzung finanziell abgesichert sein. In der Regel wird eine Investition von
1 Mio. Euro und das Schaffen von mindestens 10 Arbeitsplätzen vorausgesetzt.
Auch der 11. September schlägt sich in dem neuen Gesetz nieder. Bei vermuteter Gefahr für die Sicherheit der BRD
oder bei Terrorismusverdacht kann problemlos abgeschoben werden.
Folge ist, dass nach Inkrafttreten dieses Zuwanderungsgesetzes jeder, der keine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis
besitzt, ständig in Angst leben muss, gegen irgendeine der zahlreichen Auflagen zu verstoßen und Sanktionen auferlegt
zu bekommen oder im schlimmsten Fall ausgewiesen zu werden.
Durch die Hartz-Gesetze drohen zusätzliche Einschränkungen. Nichtdeutsche ohne verfestigten Aufenthaltstitel werden
nicht die ohnehin klägliche Summe von 345 Euro + Miete, sondern einen um 35% gekürzten Betrag, sprich 225 Euro
erhalten. Des weiteren ist bisher nicht geklärt, ob Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II der früheren Sozialhilfe
gleichgestellt und damit ein Ausweisungsgrund sein werden.
Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass möglichst viele, die zur Zeit keinen verfestigten Aufenthaltsstatus besitzen,
noch dieses Jahr einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen. Besonders wichtig ist dabei, dass jeder seine Freunde,
Kollegen oder Nachbarn auf diese Notwendigkeit hinweist. Uns steht ein kalter Winter bevor und ohne Solidarität können
wir nichts bewirken.
Beim Ausfüllen der Anträge auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitslosengeld II helfen Ihnen die
Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und auch der Linkstreff im Wedding
(Anschrift s. unten).
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Veranstaltungshinweis für künftige ALG II-Empfänger + alle
Interessenten:
Thema: Ein-Euro-Jobs in Berlin
Termin: 22.11.04 um 18.30 Uhr
Ort: Familiengarten (Aile Çay Bahçesi), Oranienstr. 34, Kreuzberg
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ViSdP.: Arslan Yilmaz | c/o LinksTreff | Prinz-Eugen-Str. 11 | 13347 Berlin
Tel. 465 07 109 | Fax: 465 07 129 | E-Mail: arslan.yilmaz@freenet.de |
Internet: www.linkstreff.de
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