Nach langen Geburtswehen hat die Bundesregierung in der letzten Woche endlich ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht. Bereits 2½ Jahre ist Deutschland mit der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU in nationales Recht in Verzug. Nur unter dem massiven Druck des Europäischen Gerichtshofes, der ein Strafmaß von 900.000 Euro pro Tag festsetzte, falls das Gesetz nicht bis zum Sommer verabschiedet werden sollte, wurden endliche spruchreife Regelungen festgeschrieben, die unter dem beschönigenden Namen "Gesetz zur allgemeinen Gleichbehandlung" am 1. August in Kraft treten sollen.
Diese jahrelange Verzögerungstaktik ist ein Armutszeugnis für ein Land, das sich nicht nur Exportweltmeister nennt, sondern sich selbst auch zu den demokratischsten und tolerantesten Ländern der Welt zählt.
Während die Minimalanforderungen der EU nur Geschlecht, Rasse und ethnische Herkunft als Kriterien für besonderen Schutz vorsehen, wurden auch Religion, Weltanschauung, Behinderte, alte Menschen und Homosexuelle in das Gesetz aufgenommen. Auch haben Gewerkschaften und Betriebsräte das Recht, im Namen von Beschäftigten zu klagen, wenn diese nicht selbst vor Gericht ziehen wollen. Die Diskriminierung muss vom Kläger durch Tatsachen belegt werden, die Beweislast liegt beim Beklagten.
Natürlich ging das Gesetz nicht ohne Zugeständnisse an den Koalitionspartner CSU über die Bühne. Die SPD stimmte zu, die Bauern im Zuge der Mehrwertsteuererhöhung zu entlasten, Kirchen dürfen weiterhin Beschäftigungen von der Religionszugehörigkeit abhängig machen und die Antidiskriminierungsstelle soll beim von der Union geleiteten Familienministerium angesiedelt werden. Einige Ministerpräsidenten der CDU ziehen in Erwägung, das Gesetz im Bundesrat zu blockieren und das Inkrafttreten hinauszuzögern.
Arbeitgeberpräsident Hundt kritisiert den Gesetzesentwurf als Bürokratiemonster, das die Arbeitgeber mit hohen Verwaltungskosten belasten werde. Außerdem befürchten die Arbeitgeber, dass Schadensforderungen in nicht kalkulierbarer Höhe auf sie zukommen werden.
Die Euphorie auf Seiten der MigrantInnen hält sich in Grenzen. Die Schaffung eines Antidis-kriminierungsgesetzes bedeutet nicht automatisch, dass Diskriminierung abgeschafft wird. Für viele MigrantInnen gehört rassistische Diskriminierung und Ausgrenzung zum Alltag. Allein von 2004 auf 2005 ist die Zahl der rechtsextremen Gewalttaten um 23 % von 775 auf 958 gestiegen. Auch können rassistische Einstellung und Denkmuster nicht per Gesetz verboten werden. Dennoch ist dieses Gesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung und gibt Benachteiligten die Möglichkeit sich gegen Ungleichbehandlung im Arbeits- oder Schulalltag, bei der Wohnungsvergabe, beim Restaurant- oder Behördenbesuch zur Wehr zu setzen.
Natürlich ist der Wert dieses Gesetzes beschränkt, wenn es in ein diskriminierendes Rechtssystem eingebunden ist. Daher ist es dringend erforderlich, dass in einem zweiten Schritt bestehende Gesetze auf ihren diskriminierenden Inhalt überprüft und ggf. geändert oder abgeschafft werden müssen.
Wichtig ist, dass alle Benachteiligen von diesem Gesetz Gebrauch machen und sich nicht scheuen, die Antidiskriminiserungsstellen aufzusuchen und - wenn nötig - vor Gericht für Ihre Rechte zu kämpfen.
Es ist ein Gebot der Demokratie, dass alle Menschen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und dass niemand aufgrund von Vorurteilen und etablierten Strukturen ausgegrenzt oder benachteiligt wird. Durch dieses Gesetz ist der erste Schritt getan.
“Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein. Sie muss zu Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.” (Goethe)
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