|
5. Februar 2007
Doppelstaatsbürgerschaft gefordert
von Arslan Yilmaz
|
MigrantInnenorganisationen in Berlin wie die Türkische Gemeinde, der Türkische Bund , der Hilfs-und Solidaritätsverein für türkische Rentner, Behinderte und Senioren, haben am 31.01.07 eine Protestkundgebung vor dem Bundesinnenministerium veranstaltet.
Sie wollten mit dieser Aktion erstens auf die Ungerechtigkeiten des Staatsangehörigkeitsrechtes hinweisen, und zweitens die demokratische, überfällige, zeitgemäße Forderung nach einer “Doppelsstaatsbürgerschaft” erneut in die Öffentlichkeit tragen. Sie sind der Auffassung, dass die Mehrstaatlichkeit als Regelform der Staatsbürgerschaft eingeführt werden soll, weil dies:
- integrationsfördernd ist
- den Realitäten einer globalisierten Welt entspricht, in der die Zahl der Mehrstaatler durch
binationale Eheschließungen und Geburten ständig im Steigen ist
Sie waren empört, weil viele türkischstämmige Deutsche (ca. 8500 in Berlin – überwiegend Angehörige der ersten Generation) mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 nicht nur ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, sondern als Folge auch mit aufenthaltsrechtlichen Benachteiligungen konfrontiert sind.
- Nach fast 40 Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik werden sie in eine unsichere Situation versetzt, weil sie ihren
Aufenthaltsstatus vor der Einbürgerung (in der Regel unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) nicht
wieder erhalten, sondern eine befristete Aufenthaltserlaubnis, obwohl der Senat diejenigen, die sich freiwillig gestellt
haben, nach einem verfestigten nichtdeutschen Status in kurzer Zeit wieder einbürgern wollte. Die praktische Umsetzung war
aber enttäuschend.
Dies ist auf die Regelung des § 38 Abs. 1 Nr. 1 zurückzuführen, der eine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nur
für die Personengruppe vorsieht, die bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit 5 Jahren als Deutsche ihren
gewöhnlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik
hatten. Da aber viele nur 2-3 Jahre Deutsche waren, kommen sie nicht in den Genuss dieser Regelung.
- Es besteht die Gefahr, dass bei Bezug von Sozialhilfe diese befristete Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird.
Hinzu kommt, dass hier ein Sozialhilfebezug aufgrund einer geringen Rente einen Ausweisungsgrund darstellt.
- Insbesondere können Rentner, die ihren Lebensabend bspw. in der Türkei verbringen wollen, von der Regelung des
Aufenthaltsgesetzes nicht Gebrauch machen, das ihnen die Möglichkeit einräumt, länger als 6 Monate außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland zu leben, ohne dass ihr Aufenthaltstitel erlischt.
Damit sie länger als 6 Monate außerhalb der Bundesrepublik verweilen können, stellt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung aus, aber nur für die Personengruppe, die eine Niederlassungserlaubnis hat (ehemals unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung). Demnach kann für diese Personengruppe diese Bescheinigung nicht ausgestellt werden.
Dieses Problem ist daher aus integrations- und haushaltpolitischen Erwägungen zu beseitigen. Bei dieser Protestaktion haben die oben erwähnten Vereine ihren Lösungsvorschlag unterbreitet: Die einfachste Lösung wäre die Streichung zweier Wörter im § 38 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche):
(1) Einem ehemaligen Deutschen ist
-
eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren als
Deutscher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte,
- eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr
seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte.
Bei der Kundgebung sprachen – neben der Vertretern der MigrantInnenorganisationen –, die Politiker und Abgeordneten Prof. Dr. Hakki Keskin (Linkspartei-Berlin MdL), Sevim Dagdelen (Linkspartei MdB) und Josef Winkler (Bündnis 90/ Die Grünen ).
ViSdP.: Arslan Yilmaz | c/o LinksTreff | Prinz-Eugen-Str. 11 | 13347 Berlin
Tel. 465 07 109 | Fax: 465 07 129 | E-Mail:
argacan3.yi@t-online.de |
Internet: www.linkstreff.de
|
|
|
|