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5. Februar 2007

Doppelstaatsbürgerschaft gefordert

von Arslan Yilmaz

MigrantInnenorganisationen in Berlin wie die Türkische Gemeinde, der Türkische Bund , der Hilfs-und Solidaritätsverein für türkische Rentner, Behinderte und Senioren, haben am 31.01.07 eine Protestkundgebung vor dem Bundesinnenministerium veranstaltet.
Sie wollten mit dieser Aktion erstens auf die Ungerechtigkeiten des Staatsangehörigkeitsrechtes hinweisen, und zweitens die demokratische, überfällige, zeitgemäße Forderung nach einer “Doppelsstaatsbürgerschaft” erneut in die Öffentlichkeit tragen. Sie sind der Auffassung, dass die Mehrstaatlichkeit als Regelform der Staatsbürgerschaft eingeführt werden soll, weil dies:
  1. integrationsfördernd ist
  2. den Realitäten einer globalisierten Welt entspricht, in der die Zahl der Mehrstaatler durch binationale Eheschließungen und Geburten ständig im Steigen ist
Sie waren empört, weil viele türkischstämmige Deutsche (ca. 8500 in Berlin – überwiegend Angehörige der ersten Generation) mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 nicht nur ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, sondern als Folge auch mit aufenthaltsrechtlichen Benachteiligungen konfrontiert sind.
  1. Nach fast 40 Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik werden sie in eine unsichere Situation versetzt, weil sie ihren Aufenthaltsstatus vor der Einbürgerung (in der Regel unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) nicht wieder erhalten, sondern eine befristete Aufenthaltserlaubnis, obwohl der Senat diejenigen, die sich freiwillig gestellt haben, nach einem verfestigten nichtdeutschen Status in kurzer Zeit wieder einbürgern wollte. Die praktische Umsetzung war aber enttäuschend.

    Dies ist auf die Regelung des § 38 Abs. 1 Nr. 1 zurückzuführen, der eine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nur für die Personengruppe vorsieht, die bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit 5 Jahren als Deutsche ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik
    hatten. Da aber viele nur 2-3 Jahre Deutsche waren, kommen sie nicht in den Genuss dieser Regelung.
  2. Es besteht die Gefahr, dass bei Bezug von Sozialhilfe diese befristete Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird. Hinzu kommt, dass hier ein Sozialhilfebezug aufgrund einer geringen Rente einen Ausweisungsgrund darstellt.
  3. Insbesondere können Rentner, die ihren Lebensabend bspw. in der Türkei verbringen wollen, von der Regelung des Aufenthaltsgesetzes nicht Gebrauch machen, das ihnen die Möglichkeit einräumt, länger als 6 Monate außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu leben, ohne dass ihr Aufenthaltstitel erlischt.
Damit sie länger als 6 Monate außerhalb der Bundesrepublik verweilen können, stellt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung aus, aber nur für die Personengruppe, die eine Niederlassungserlaubnis hat (ehemals unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung). Demnach kann für diese Personengruppe diese Bescheinigung nicht ausgestellt werden.

Dieses Problem ist daher aus integrations- und haushaltpolitischen Erwägungen zu beseitigen. Bei dieser Protestaktion haben die oben erwähnten Vereine ihren Lösungsvorschlag unterbreitet: Die einfachste Lösung wäre die Streichung zweier Wörter im § 38 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche): (1) Einem ehemaligen Deutschen ist
  1. eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren als Deutscher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte,
  2. eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte.

Bei der Kundgebung sprachen – neben der Vertretern der MigrantInnenorganisationen –, die Politiker und Abgeordneten Prof. Dr. Hakki Keskin (Linkspartei-Berlin MdL), Sevim Dagdelen (Linkspartei MdB) und Josef Winkler (Bündnis 90/ Die Grünen ).


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