Bureau-Ordnung
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Bureau-Ordnung - aktualisierte Fassung
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- Gottesfurcht, Sauberkeit und Pünktlichkeit sind die Voraussetzungen für ein ordentliches Geschäft.
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- Glaube an die Regierung, Sauberkeit und Pünktlichkeit sind die Voraussetzungen für einen ordentlich Beschäftigten in jeglicher
Branche.
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- Das Personal braucht jetzt nur noch an Wochentagen zwischen 6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang. Jedem Morgen wird im Hauptbureau das Gebet gesprochen
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- Der oder die Mitarbeiterin hat jetzt an Wochentagen zwischen 6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein, sollte es
aber im Betriebs- und Volkswirtschaftsinteresse nötig sein, die üblichen 72 Wochenarbeitsstunden zu anderen Zeiten abzuleisten, so
unterliegt das im Ermessen der Geschäfts- oder Betriebsleitung. Ein Tag in der Woche dient nach Abwägung der betrieblichen Erfordernisse
zur freien Verfügung. Vor Arbeitsbeginn wird dem Chef oder Vorgesetzten öffentlich gehuldigt.
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- Es wird von jedermann die Ableistung von Überstunden erwartet, wenn das Geschäft sie begründet erscheinen lässt.
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- Es wird von jedermann die Ableistung von Überstunden erwartet, wenn das Geschäft sie begründet erscheinen lässt.
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- Der dienstälteste Angestellte ist für die Sauberkeit der Bureaus verantwortlich. Alle Jungen und
Junioren melden sich bei ihm 40 Minuten vor dem Gebet und bleiben auch nach Arbeitsschluß zur Verfügung.
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- Der dienstälteste Mitarbeiter ist für die Sauberkeit der Arbeitsplätze verantwortlich. (warum Dienstleistungen an Reinigungsfirmen vergeben)
jüngere Kolleginnen und Kollegen beginnen 40 Minuten vor der Huldigung und halten sich auch nach Arbeitsschluss zur Verfügung.
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- Einfache Kleidung ist Vorschrift. Das Personal darf sich nicht in hellschimmernden Farben bewegen und nur ordentliche Strümpfe tragen.
Überschuhe und Mäntel dürfen im Bureau nicht getragen werden, da dem Personal ein Ofen zur Verfügung steht. Ausgenommen sind bei schlechtem
Wetter Halstücher und Hüte. Außerdem wird erwartet, in Winterszeiten 4 Pfund Kohle pro Personalmitglied mitzubringen.
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- Einfache Kleidung ist Vorschrift. Das Personal darf nicht durch besonders modische Kleidung die Aufmerksamkeit der Kolleginnen und Kollegen auf sich
ziehen und somit einen reibungslosen Arbeitsablauf stören. Sollten die Temperaturen wärmere Kleidung erforderlich machen, kann diese getragen werden
oder mit Hilfe einer Sammlung unter den Kollegen ein Beitrag zu den Heizkosten erbracht werden.
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- Während der Bureaustunden darf nicht gesprochen werden. Ein Angestellter, der Zigarren raucht, Alkohol in irgend einer Form zu sich nimmt,
Billardsäle und politische Lokale aufsucht, gibt Anlaß seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln.
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- Während der Betriebszeit darf nicht geschwatzt werden, Gespräche unter den Kollegen sollten nur dazu dienen, die Arbeitsergebnisse zu verbessern.
Ein Mitarbeiter , der Zigaretten raucht, Alkohol in irgend einer Form zu sich nimmt, Billardsäle und politische Lokale aufsucht oder sich an
Demonstrationen jeglicher Art beteiligt oder gar Teile von dem ihm vom Arbeitgeber überlassenen Lohn als Gewerkschaftsbeitrag verplempert, gibt
Anlass, seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln.
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- Die Einnahme von Nahrung ist zwischen 11. 30 Uhr und 12. 00 Uhr erlaubt. Jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden.
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- Die Einnahme von mitgebrachter Pausenverköstigung zwischen 11. 30 Uhr und 12. 00 Uhr ist erlaubt. Sie sollte jedoch den Arbeitsablauf nicht
unterbrechen.
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- Der Kundschaft und Mitgliedern der Geschäftsleitung ist mit Ehrerbietung und Bescheidenheit zu begegnen.
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- Den Aktionären, Mitgliedern der Geschäftsleitung und Vorgesetzten ist mit Ehrerbietung und Bescheidenheit zu begegnen.
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- Jedes Personalmitglied hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit Sorge zu tragen, im Krankheitsfall wird die Lohnzahlung eingestellt.
Es wird daher dringend empfohlen, dass jedermann von seinem Lohn eine hübsche Summe für einen solchen Fall wie für die alten Tage beiseite legt,
damit er bei Arbeitsunvermögen und bei abnehmender Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last fällt.
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- Jedes Personalmitglied hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit Sorge zu tragen, im Krankheitsfall wird die Lohnzahlung eingestellt.
Es wird daher dringend empfohlen, dass jeder Mitarbeiter in Eigeninitiative und allein für seine Krankheits- und Altersvorsorge die notwendigen
Vorkehrungen trifft, damit er bei Arbeitsunvermögen und bei abnehmender Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last fällt.
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- Zum Abschluß sei die Großzügigkeit dieser neuen Bureau-Ordnung
betont. Zum Ausgleich wird eine wesentliche Steigerung der Arbeit erwartet.
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- Zum Abschluss sei die Großzügigkeit dieser neuen, dem inzwischen anerkannten neo-liberalen Konsens in unserer Gesellschaft geschuldeten
Arbeitsstättenordnung betont. Zum Ausgleich wird eine wesentliche Steigerung der Arbeitsleistung erwartet.
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Nach: Büro-Ordnungen aus den Jahren 1863 - 1872 |
Aktualisierung der Büro-Ordnungen aus den Jahren 1863 - 1872 unter den Rahmenbedingungen der Agenda 2010. |
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